Theorie und Praxis

Kuchenbasar in der Kita: Was dich ab 2027 erwartet

Du hast bestimmt schon gehört, dass eine sogenannte „Kuchensteuer“ kommen soll. Doch wann genau wird sie fällig und was bedeutet das für euren nächsten Basar? Hier erfährst du alles Wichtige, um mit einem guten Gefühl weiterzubacken.
Illustration von Kindern am Kuchenbasar
March 10, 2025
Lesezeit
5
min.
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In Eile? Hier ist die Kurzfassung:

  • Laut aktueller EU-Vorgaben soll die neue Mehrwertsteuerrichtlinie ab 2027 greifen.
  • Ziel ist, Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Unternehmen zu vermeiden.
  • Einmalige Kuchenbasare für einen guten Zweck bleiben meist umsatzsteuerfrei, sofern sie gelegentlich und gemeinnützig sind.
  • Hygiene und Haftungsfragen sollte man trotzdem im Auge behalten.
  • Fördervereine oder Spendenmodelle sind ein guter Ausweg, um bürokratische Hürden zu umgehen.

Warum überhaupt eine „Kuchensteuer“?

Die Europäische Union möchte den Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Anbietern fair gestalten. Wenn zum Beispiel Kitas oder Schulen Kuchen und andere Lebensmittel verkaufen, entgeht einer lokalen Bäckerei theoretisch Umsatz. Deshalb sollen öffentliche Einrichtungen, die regelmäßig Einnahmen erzielen, künftig nicht mehr automatisch von der Umsatzsteuer ausgenommen sein.

Ursprünglich plante die EU, diese Regelung schon ab 2023 in Kraft zu setzen. Dann hieß es 2025. Doch inzwischen ist das Startdatum auf 2027 verschoben – zumindest nach derzeitigem Stand. Allerdings: Bis es wirklich so weit ist, können sich die Details noch ändern. Einige Länder oder Bundesländer handhaben die Umsetzung unterschiedlich. Wenn du also ganz sicher gehen willst, lohnt sich ein Gespräch mit eurem zuständigen Finanz- oder Lebensmittelüberwachungsamt.

Soll man als Kita-Leitung den Aufwand für einen Kuchenbasar überhaupt noch betreiben? (Bild: Babs Gorniak auf Unsplash)

Was bedeutet das für euren Basar?

Die meisten Kita-Leitungen oder Fördervereine fragen sich zurecht, ob sie jetzt überhaupt noch Spenden sammeln oder kleine Verkaufsaktionen starten dürfen. Die Antwort: In aller Regel ja. Wenn eure Basare nur ab und zu stattfinden und nicht auf eine dauerhafte Gewinnerzielung ausgerichtet sind, fällt das Ganze meist unter „gelegentliche, gemeinnützige Tätigkeit“. Genau dann wird keine Umsatzsteuer fällig.

Dennoch lohnt es sich, ein paar Punkte im Blick zu behalten:

  • Hygiene-Check: Wenn ihr Kuchen oder Snacks anbietet, gelten die allgemeinen Lebensmittelvorschriften. Achtet darauf, dass niemand krank ist, der Teig anrührt. Rohe Eier oder Sahne in der Sommerhitze sind eher heikel, also lieber durchgebackene Rezepte wählen.
  • Allergene & Info-Pflicht: Gebt Eltern und Kindern Bescheid, wenn Nüsse, Milch, Gluten oder andere potenzielle Allergene drin sind.
  • Gewissenhafter Umgang mit Geld: Dokumentiert eure Einnahmen und Ausgaben, um auf Nachfragen vom Finanzamt vorbereitet zu sein.

Förderverein oder Spendenbasis: zwei clevere Auswege

Möchtet ihr euch bürokratischen Aufwand sparen, könnt ihr den Verkauf über einen Förderverein abwickeln. Der ist oft steuerlich begünstigt und kann Spendenbescheinigungen ausstellen. Alternativ könnt ihr auch einfach Kuchen kostenfrei abgeben und dabei eine Spendenbox aufstellen. So umgeht ihr den offiziellen Verkauf – die Eltern und Gäste geben, was ihnen der Kuchen wert ist.

Solltet ihr überhaupt noch backen?

Manche sagen: „Warum der ganze Aufwand? Dann spenden wir doch lieber direkt zehn Euro pro Familie.“ Das kann eine praktische Lösung sein. Allerdings ist ein richtiger Basar weit mehr als nur Geldbeschaffung. Kinder, Eltern und Erziehende werkeln gemeinsam, üben organisatorische Skills und erleben ein tolles Gemeinschaftsgefühl. Außerdem macht so ein Event im Kita-Jahr richtig Spaß und sorgt für leuchtende Augen.

Wie streng wird es wirklich?

Selbstverständlich kann niemand vorhersagen, wie intensiv die Behörden die neuen Regelungen ab 2027 verfolgen werden. Klar ist, dass kleine, unregelmäßige Verkaufsaktionen – wie eben der klassische Kuchenbasar – kaum einen professionellen Gewerbecharakter erfüllen. Trotzdem gilt: Wer wiederholt größere Summen umsetzt oder regelmäßig Torten anbietet, sollte sich beraten lassen. Lieber vorher informiert sein, als später Ärger riskieren.

The big ideas

Tipps für einen reibungslosen Ablauf

1. Setzt euch ein Limit: Wenn ihr nur ein- bis zweimal im Jahr verkauft, genießt ihr wahrscheinlich weiterhin viel Spielraum.

2. Checkt Fördervereine: Prüft, ob ihr die Aktion über einen eingetragenen Verein abwickeln könnt – das spart steuerliche Hürden.

3. Dokumentiert alles: Notiert, wer wann gebacken hat und wie viel Geld zusammenkam. So seid ihr auf Rückfragen vorbereitet.

4. Hygiene zuerst: In jeder Küche und bei jeder Backaktion gelten dieselben Grundregeln wie im großen Café um die Ecke.

5. Vertraut auf Sachverstand: Im Zweifel lohnt sich ein Gespräch mit einer Steuerberatung, um auf Nummer sicher zu gehen.

Was sagt das Finanzamt dazu?

Viele Finanzämter sehen Kita-Kuchenbasare sehr entspannt, solange sie nicht zur Dauerveranstaltung werden. Wer ab und zu Spenden sammelt oder für den guten Zweck verkauft, fällt nicht automatisch unter die gewerbliche Regelung. Ab 2027 ist zwar eine präzisere Prüfung möglich, aber es gibt weiterhin Ausnahmen für gemeinnützige Aktionen. Einige Bundesländer haben bereits signalisiert, dass sie aufwendige Kontrollen für kleine Kita-Verkäufe nicht wünschen.

Fazit: Entspannt bleiben und gut informiert sein

Das Schlagwort „Kuchensteuer“ klingt dramatischer, als es für die meisten Kitas sein wird. Wer nur gelegentlich backt, kann in aller Ruhe weiter werkeln und muss keine Angst haben, dass die nächste Sahnetorte gleich vom Fiskus weggeschnappt wird. Wichtig ist, dass ihr euch vorab ein paar Gedanken zu Hygiene, Haftung und Transparenz macht.

Wenn ihr euch unsicher seid, sprecht frühzeitig mit dem örtlichen Finanzamt oder holt euch Rat beim Förderverein. So klappt der nächste Basar garantiert ohne Bauchschmerzen – und ihr könnt euch ganz darauf konzentrieren, den Kindern (und euch selbst) eine genussvolle und unbeschwerte Zeit zu bescheren.

(Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Detailfragen hilft eine professionelle Beratung.)

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